Heimatgeschichte

Bewegte Geschichte des Fridinger St. Annafestes

Beitragsseiten

Über den Ablauf des Annafestes finden sich einige Hinweise in den Rechnungbü­chern der Kirchengemeinde. Im Jahr 1771 erhielten die Musikanten 30 Kreuzer für ihr Spiel, der Kirchenchor erhielt 2 Gulden für seine Mitwirkung beim Gottesdienst und bei der Prozession. Dem Kaplan wurde zum Annafest extra 1 Gulden ausbe­zahlt. Für Wachs und weiße Kerzen wurden 7 Gulden und 45 Kreuzer ausgegeben. Früher wurden auch Böller geschossen. Für 2 Pfund Pulver zum Schießen bezahlte die Kirchenpflege 1 Gulden. 1783 wurden beim Annafest 5 Pfund Pulver verschos­sen, im Jahr 1800 sogar 7 Pfund. Das Pulver wurde bei dem Mühlheimer Händler Karl Ferber gekauft. Die Grenadiere, die mit dem Böllerschießen beauftragt waren, durften nach dem Schießen im Gasthaus Sonne einkehren, die Zeche von 3 bis 4 Gulden bezahlte die Annapflege. Im Jahr 1802 betrug diese Zeche sogar 11 Gul­den.

Der Tübinger Volkskundler Professor Ernst Meier erwähnt das Fridinger Annafest in seinem 1853 erschienenen Buch "Sagen, Sitten und Gebräuche aus Schwaben", dort heißt es im dritten Band, Seite 436: "Am Festtage der heiligen Anna, am 26. Juli, wurde früher in Fridingen die Wanderung der zwölf Apostel mit dem Heilande an der Spitze dargestellt. Die ganze heilige Schar fuhr auf einem Leiterwagen zu der Kapelle, die vor dem Städtchen, jenseits der Donau liegt, und führte unterwegs allerlei biblische Scenen auf."

In der Folge der Säkularisation wurde das Annafest 1803 verboten, dieses Verbot konnte sich aber nie richtig durchsetzen. Im Jahr 1804 wurde das Annafest wie bisher durchgeführt, auch ist belegt, dass sich das Fridinger Bürgermilitär unter Schützenmeister Hilarius Wild an der Prozession beteiligte.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.